Neben dem Hauptbuch und der Urkundensammlung gibt es noch zahlreiche Hilfseinrichtungen, die das Auffinden einer Einlage erleichtern:
Zur Funktion der einzelnen Verzeichnisse erfahren Sie unten nähere Informationen.
Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie Kenntnis von der Katastralgemeinde und der Einlagezahl des Grundbuchskörpers haben. Die Katastralgemeinde muss nicht zwingend ident mit der politischen Gemeinde sein. Sie ist erforderlich, weil das Hauptbuch von den Grundbuchsgerichten jeweils für diese Katastralgemeinden angelegt wird.
Ist Ihnen die Einlagezahl bekannt, wird das Auffinden der gewünschten Einlage keine Schwierigkeiten bereiten.
Kennen Sie die Einlagezahl nicht, gibt es verschiedene Wege diese herauszufinden:
Inhalt
Das A-Blatt enthält die Aufschrift, also die Bezeichnung der Liegenschaft und die Einlagezahl und gliedert sich in weitere 2 Abteilungen:
Abteilung A1:
In der Abteilung A1 findet man alle Grundstücke des Grundbuchskörpers mit der Grundstücksnummer und Nutzungsart verzeichnet.
Abteilung A2:
Die Abteilung A2 enthält alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte. Wenn Ihnen als Eigentümer etwa eine Grunddienstbarkeit zukommt, z.B.: ein Wegerecht am Nachbargrundstück, ist dies vermerkt.
Im B-Blatt oder Eigentumsblatt befinden sich alle Informationen zu den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft. Hier finden Sie also die Eigentümer und gegebenenfalls auch die Angabe deren Miteigentumsquote.
Das C-Blatt enthält alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen. Das sind vor allem Pfandrechte/Hypotheken und Dienstbarkeiten in dienender Stellung. Diese bilden das Gegenstück zu den Dienstbarkeiten im A2 Blatt. So eine Dienstbarkeit kann beispielsweise bedeuten, dass ein Nachbar ein Wegerecht an Ihrem Grundstück hat. Auch Reallasten sind im C-Blatt des Grundbuchs vermerkt. Der Grundstückseigentümer ist dem Reallastberechtigten zur Erbringung bestimmter Leistungen wie etwa Geldrenten verpflichtet. Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte oder eingetragene Mietrechte werden ebenso im Lastenblatt vermerkt.
Das C-Blatt enthält alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen. Das sind vor allem Pfandrechte/Hypotheken und Dienstbarkeiten in dienender Stellung. Diese bilden das Gegenstück zu den Dienstbarkeiten im A2 Blatt. So eine Dienstbarkeit kann beispielsweise bedeuten, dass ein Nachbar ein Wegerecht an Ihrem Grundstück hat. Auch Reallasten sind im C-Blatt des Grundbuchs vermerkt. Der Grundstückseigentümer ist dem Reallastberechtigten zur Erbringung bestimmter Leistungen wie etwa Geldrenten verpflichtet. Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte oder eingetragene Mietrechte werden ebenso im Lastenblatt vermerkt.
Neben dem Hauptbuch und der Urkundensammlung gibt es noch zahlreiche Hilfseinrichtungen, die das Auffinden einer Einlage erleichtern:
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Kennen Sie die Einlagezahl nicht, gibt es verschiedene Wege diese herauszufinden:
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