Häufig gestellte Fragen

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Wichtiges

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Verkauf mit Erbbaurecht und dem Teilverkauf?

Beim Teilverkauf wird ein Teil der Immobilie verkauft, während beim Verkauf mit Erbbaurecht lediglich das Grundstück verkauft wird und der Verkäufer der alleinige Eigentümer des Hauses bleibt. Während der Verkäufer beim Teilverkauf ein Nießbrauchrecht erhält, wird die uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks hierbei durch das Erbbaurecht zugesichert.

Worin unterscheidet sich das Angebot von Lebenswert zu anderen Immobilienverrentungslösungen?

Bei Lebenswert steht die persönliche Beziehung zu unseren Kunden an erster Stelle. Wir besuchen unsere Kunden vor Ort und geben so mehr Raum, um bestehende Fragen zu besprechen, gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und die Menschen hinter Lebenswert persönlich kennenzulernen

Warum ist uns die persönliche Beziehung zu unseren Kunden so wichtig?

Das eigene Zuhause ist in den meisten Fällen der wichtigste Rückzugsort. Auch wenn sich an der Wohnsituation im Rahmen des Verkauf mit Erbbaurecht nichts ändert, ist die Entscheidung dafür wohlüberlegt. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, unseren Kunden das Gefühl zu geben, sich in guten Händen befinden und den Aufbau einer persönlichen Bindung zu einem Ansprechpartner zu ermöglichen.

Allgemein

Für wen eignet sich der Verkauf mit Erbbaurecht?

Grundsätzlich kann jeder Hauseigentümer den Verkauf mit Erbbaurecht in Anspruch nehmen. Unser Fokus liegt jedoch auf Menschen ab 60 Jahren, da sie oft mit steigenden Kosten konfrontiert sind (z.B. für Gesundheit, Pflege) oder unerfüllte Wünsche haben (z.B. Reisen, Hobbys). Banken, die lange Zeit enge Partner in Bezug auf Sparen und Finanzierung waren, lassen Menschen über 60 heute oft im Stich. Es werden kaum noch Kredite gewährt, und ein neuer Kredit würde eine erneute Verschuldung bedeuten, was für viele Menschen in diesem Alter nicht infrage kommt. Lebenswert bietet allen die Möglichkeit, ihr gebundenes Kapital freizusetzen, ohne auf den Komfort des eigenen Zuhauses verzichten zu müssen.

Um für den Verkauf mit Erbbaurecht in Frage zu kommen, muss das Grundstück mindestens einen Wert von 115.000€ haben. Grundsätzlich kann das Grundstück auch mit eingetragener Grundschuld an Lebenswert verkauft werden. In diesem Fall mindert dies den an Sie auszahlbaren Veräußerungserlös.

Warum ist der Verkauf mit Erbbaurecht attraktiver als andere Optionen?

Die Vorteile unserer Lösung liegen auf der Hand:

1. Sie können weiterhin und auf unbestimmte Zeit Ihr Zuhause nutzen und müssen sich keine neue Bleibe suchen bzw. umziehen.

2. Der Verkaufserlös wird anhand eines unabhängigen Sachverständigengutachtens bestimmt, es gibt keine Risikoabschläge und es fallen für Sie auch keine Transaktionskosten an.

3. Sie partizipieren mit Ihrem Haus weiterhin an der Wertsteigerung.

4. Sie können Ihr Haus jederzeit und ohne unsere Zustimmung verkaufen, vermieten, verschenken oder vererben.

5. Im Falle des Versterbens können die Erben weiterhin und unter Bezahlung des Erbpachtzinses in der Immobilie leben.

Wie ist es möglich, dass Lebenswert eine so attraktive Lösung anbieten kann?

Dank bewährter Methoden und Prozesse sowie einem Partnernetzwerk aus Immobiliendienstleistern ist Lebenswert in der Lage, die anfallenden Prüfungs- und Verwaltungskosten erheblich zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit anderen institutionellen und privaten Investoren können wir unseren Kunden eine attraktive Lösung anbieten.

Wie läuft der Verkauf mit Erbbaurecht im Detail ab?

Nach der Übermittlung Ihrer Kontaktdaten und grundlegenden Informationen folgt ein erstes Telefonat, um offene Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen vor Ort an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht einfach nur als Käufer Ihres Grundstücks, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität im gehobenen Alter.

Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihres Grundstücks. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf an Lebenswert weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Bevor wir die Verträge anfertigen lassen, besprechen wir mit Ihnen die finalen Vertragskonditionen und klären etwaige Details ab. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots stimmen Sie dem Verkauf zu.

Immobilientransaktionen in Deutschland bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Kaufbetrags auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essenzieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Verkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung ausziehen. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits die Möglichkeit, das Verhältnis zu beenden.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf & zur Auszahlung?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird der Ablauf in 2-3 Monaten abgewickelt werden und sieht wie folgt aus:
1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten

2. Ein erstes Telefonat

3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort

4. Interne Werteinschätzung Ihres Grundstücks durch Lebenswert

5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen

6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter

7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Erbbaurecht durch uns

8. Unterzeichnung beim Notar

9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages

10. Auszahlung

Immobilienwissen

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Register, in welchem die Grundstücke und die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse bezeichnet sind. Die Grundbucheinsicht ist gem §12 GBO beschränkt; dies bedeutet, dass nicht jedermann unbeschränkt Einsicht nehmen kann.

Wie wird der Wert Ihres Grundstücks ermittelt?

Der Wert Ihres Grundstücks wird durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt.

Wer übernimmt die Kosten für das Wertgutachten?

Alle mit der Transaktion verbundenen Kosten werden grundsätzlich von uns getragen. Im Fall von Ausnahmen werden diese im Vorhinein explizit mit Ihnen abgesprochen und schriftlich festgehalten.

Kann man ein bereits bestehendes Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes verwenden?

Da es mehrere Verfahren sowie verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Kompetenzen (nicht alle sind staatlich geprüft) gibt, ist die Beurteilung auf Basis eines bestehenden Gutachtens nur in Ausnahmefällen möglich und muss von uns verifiziert werden. Es ist trotzdem empfehlenswert, uns auf ein bestehendes Gutachten hinzuweisen und eine Kopie zu übermitteln, um eine bestmögliche Grundlage für die Angebotserstellung zu ermöglichen.

Rechtliche Fragen

Wird der Verkauf notariell beurkundet?

Immobilientransaktionen aller Art bedürfen in Deutschland einer notariellen Beurkundung. Der Notar ist hier keiner Vertragspartei zugehörig und dient als Kontrollinstanz in der Verkaufsabwicklung. Zusätzlich weist er sowohl Käufer als auch Verkäufer nochmals auf ihre Rechte und Pflichten hin, die mit dem Verkauf einhergehen. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit für eine korrekte Abwicklung.

Ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, ein Notar ist wie ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar stellt zudem eine unparteiische Instanz dar.

Was bedeutet Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das Recht, ein Haus auf einem fremden Grundstück zu unterhalten, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Der Grundstückseigentümer (Erbbaugeber) räumt dem Nutzer (Erbbaunehmer) dieses Recht für eine vertraglich festgelegte Dauer ein, üblicherweise für mehrere Jahrzehnte. Im Gegenzug zahlt der Erbbaunehmer einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Was passiert am Ende der Laufzeit vom Erbbaurecht?

Der Erbbaurechtsvertrag kann nach der Laufzeit von 198 Jahren verlängert werden. Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, ohne unsere Zustimmung Ihr Haus zu verkaufen, zu vermieten, zu vererben oder nach 10 Jahren zurückzukaufen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits die Möglichkeit dieses erlöschen zu lassen.

Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich versterben sollte?

In diesem Fall hängt es davon ab, bleibt das Erbbaurecht weiterhin bestehen und Ihre Erben werden Eigentümer der Immobilie.

Was passiert im Falle einer Insolvenz von Lebenswert?

Eine Insolvenz von Lebenswert ist grundsätzlich sehr unwahrscheinlich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass wir die Immobilien in einer separaten Portfoliogesellschaft kaufen. Somit gibt es kein operatives Risiko, wie Personal oder andere Kosten für die Immobiliengesellschaft. Das Eigentum wird zudem im Grundbuch fest verankert, weshalb der bestehende Erbbaurechtsvertrag auch im Falle der sehr unwahrscheinlichen Insolvenz bestehen bleibt.
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