Häufig gestellte Fragen

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Wichtiges

Worin unterscheidet sich das Angebot von Lebenswert zu anderen Teilverkaufslösung?

Bei Lebenswert steht die persönliche Beziehung zu unseren Kunden an erster Stelle. Wir besuchen unsere Kunden vor Ort und geben so mehr Raum, um bestehende Fragen zu besprechen, gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und die Menschen hinter Lebenswert persönlich kennenzulernen.
Darüber hinaus bieten wir einen Teilkauf von bis zu 60% des Verkehrswertes sowie Optionen zur anteiligen Instandsetzungsbeteiligung an und verlangen kein Durchführungsentgelt im Rahmen eines Gesamtverkaufs.

Warum ist uns die persönliche Beziehung zu unseren Kunden so wichtig?

Das eigene Zuhause ist in den meisten Fällen der wichtigste Rückzugsort. Auch wenn sich an der Wohnsituation im Rahmen des Teilverkaufs nichts ändert, ist die Entscheidung für einen Teilverkauf wohlüberlegt. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, unseren Kunden das Gefühl zu geben, sich in guten Händen befinden und den Aufbau einer persönlichen Bindung zu einem Ansprechpartner zu ermöglichen.

Allgemein

Für wen eignet sich Lebenswert?

Grundsätzlich kann jeder Immobilieneigentümer die Lebenswert Lösung in Anspruch nehmen. Unser Fokus liegt jedoch auf Menschen ab 60 Jahren, da sie oft mit steigenden Kosten konfrontiert sind (z.B. für Gesundheit, Pflege) oder unerfüllte Wünsche haben (z.B. Reisen, Hobbys). Das in Immobilien gebundene Vermögen kann jedoch oft nicht ausreichend Flexibilität bieten. Banken, die lange Zeit enge Partner in Bezug auf Sparen und Finanzierung waren, lassen Menschen über 60 heute oft im Stich. Es werden kaum noch Kredite gewährt, und ein neuer Kredit würde eine erneute Verschuldung bedeuten, was für viele Menschen in diesem Alter nicht infrage kommt. Lebenswert bietet allen die Möglichkeit, ihr gebundenes Immobilienkapital freizusetzen, ohne auf den Komfort des eigenen Zuhauses verzichten zu müssen. Unsere Lösung bietet eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Leibrente oder dem Verkauf der Immobilie und dem damit verbundenen Umzug.
Um für den Teilverkauf in Frage zu kommen, muss die Immobilie einen Mindesttransaktionswert von 100.000€ und einen maximalen Ankaufsanteil von 60% erfüllen. Das bedeutet, dass die Immobilie mindestens einen Wert von 166.000€ haben muss, um beide Voraussetzungen zu erfüllen. Ideal ist es, wenn die Immobilie frei von Lasten wie Hypotheken oder ähnlichen Belastungen ist. Falls jedoch noch Restschulden bestehen, mindert dies den an Sie auszahlbaren Veräußerungserlös.

Wie ist die Idee zu Lebenswert entstanden?

Die Idee zu Lebenswert entstand, da das Problem der Finanzierung von Wünschen und Bedürfnissen im gehobenen Alter in den letzten Monaten immer häufiger im Familien- und Bekanntenkreis aufkam. Mit Lebenswert haben wir eine standardisierte, aber flexible Lösung entwickelt, die helfen soll, Immobilienkapital freizusetzen, ohne dabei auf das eigene Zuhause verzichten zu müssen.

Warum kauft Lebenswert Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?

Unser Ziel ist klar definiert: Wir möchten insbesondere Menschen im gehobenen Alter dabei helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Gleichzeitig bieten wir finanzielle Flexibilität und die Möglichkeit, von der Wertsteigerung ihrer Immobilie zu profitieren, indem sie ihr Zuhause auch als Anlageform nutzen können.

Warum ist Lebenswert attraktiver als andere Optionen?

Die Vorteile unserer Lösung liegen auf der Hand:

1. Sie können weiterhin und auf unbestimmte Zeit Ihr Zuhause nutzen und müssen sich keine neue Bleibe suchen bzw. umziehen.

2. Der Verkaufserlös wird anhand eines unabhängigen Sachverständigengutachtens bestimmt, es gibt keine Risikoabschläge und es fallen für Sie auch keine Transaktionskosten an.

3. Sie partizipieren mit Ihrem Eigentumsanteil weiterhin anteilig an einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

4. Sie können jederzeit und ohne unsere Zustimmung kündigen und ausziehen.

5. Sie können Ihr Zuhause jederzeit und ohne unsere Zustimmung zurückkaufen.

6. Ihre Erben erhalten ebenfalls eine Rückkaufoption.

Wie ist es möglich, dass Lebenswert eine so attraktive Lösung anbieten kann?

Dank bewährter Methoden und Prozesse sowie einem Partnernetzwerk aus Immobiliendienstleistern ist Lebenswert in der Lage, die anfallenden Prüfungs- und Verwaltungskosten erheblich zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit anderen institutionellen und privaten Investoren können wir unseren Kunden eine attraktive Lösung anbieten.

Wie läuft Lebenswert im Detail ab?

Nach der Übermittlung Ihrer Kontaktdaten und grundlegenden Informationen folgt ein erstes Telefonat, um offene Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen vor Ort an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht einfach nur als anteiligen Käufer Ihrer Immobilie, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität im gehobenen Alter.

Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf an Lebenswer weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Bevor wir die Verträge anfertigen lassen, besprechen wir mit Ihnen die finalen Vertragskonditionen und klären etwaige Details ab. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots stimmen Sie dem Teilverkauf Ihres Zuhauses zu.

Immobilientransaktionen in Deutschland bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung der Teilverkaufsrate auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung ausziehen. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, das Verhältnis zu beenden.

Ein weiterer Vorteil von Lebenswert ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Martkpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallende Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.

Ist Lebenswert nur in Deutschland verfügbar?

Aktuell ist Lebenswert nur in Deutschland verfügbar, da die rechtliche Grundlage und die Partnernetzwerke in anderen Ländern abweichen.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf & zur Auszahlung?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird der Ablauf in 2-3 Monaten abgewickelt werden und sieht wie folgt aus:

1. Übermittung Ihrer Kontaktdaten

2. Ein erstes Telefonat

3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort

4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Lebenswert

5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen

6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter

7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nießbrauchrecht durch uns

8. Unterzeichnung beim Notar

9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages

10. Auszahlung

Immobilien-
wissen

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Register, in welchem die Grundstücke und die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse bezeichnet sind. Die Grundbucheinsicht ist gem §12 GBO beschränkt; dies bedeutet, dass nicht jederman unbeschränkt Einsicht nehmen kann.

Wie wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt?

Der Wert Ihrer Immobilie wird mittels Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen ermittelt.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert gehört neben dem Einheitswert zu den geläufigen Begriffen in der Immobilienbewertung in Deutschland. Definiert ist der Verkehrswert im Baugesetzbuch (BauGB). Der Verkehrswert stellt jenen Preis dar, der zum Zeitpunkt der Bewertung für eine Liegenschaft im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Um den Verkehrswert zu berechnen, ist nach dem Baugesetzbuch ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Das heißt, der Verkehrswert wird von einem Experten ermittelt und in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst.

Wer erstellt das Verkehrswertgutachten?

Wir arbeiten nur mit zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

Wer übernimmt die Kosten für das Verkehrswertgutachten?

Alle mit der Transaktion verbundenen Kosten werden grundsätzlich von uns getragen. Im Fall von Ausnahmen werden diese im Vorhinein explizit mit Ihnen abgesprochen und schriftlich festgehalten.

Kann man ein bereits bestehendes Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes verwenden?

Da es mehrere Verfahren sowie verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Kompetenzen (nicht alle sind staatlich geprüft) gibt, ist die Beurteilung auf Basis eines bestehenden Gutachtens nur in Ausnahmefällen möglich und muss von uns verifiziert werden. Es ist trotzdem empfehlenswert uns auf ein bestehendes Gutachten hinzuweisen und eine Kopie zu übermitteln, um eine bestmögliche Grundlage für die Angebotserstellung zu ermöglichen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne klären wir alle offenen Fragen und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne klären wir alle offenen Fragen und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rechtliche Fragen

Wird der Verkauf notariell beurkundet?

Immobilientransaktionen aller Art bedürfen in Deutschland einer notariellen Beurkundung. Der Notar ist hier keiner Vertragspartei zugehörig und dient als Kontrollinstanz in der Verkaufsabwicklung. Zusätzlich weist er sowohl Käufer als auch Verkäufer nochmals auf ihre Rechte und Pflichten hin, die mit dem Verkauf einhergehen. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit für eine korrekte Abwicklung.

Ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, ein Notar ist wie ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar stellt zudem eine unparteiische Instanz dar.

Wie wird das lebenslange Nutzungsrecht besichert?

Ihr lebenslanges Nutzungsrecht wird im Grundbuch in Form eines Nießbrauchrechts abgesichert.

Kann das Nutzungsrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit ohne unsere Zustimmung auf das Nießbrauchsrecht zu verzichten und auszuziehen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit dieses erlöschen zu lasssen.

Welche Pflichten gehen mit dem Teilverkauf Ihres Zuhauses einher?

Sie sind weiterhin Miteigentümer Ihrer Immobilie. Diese ist also weiterhin so gut zu behandeln, wie Sie das zuvor schon getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen weiterhin Sie. Darüber hinaus sind Sie als Teilverkäufer dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Hierbei wird es für Sie allerdings nicht zu einer Kostenzunahme im Vergleich zu Ihren derzeitigen Kosten kommen, sondern diese werden maximal durch gute Konditionen unseres Partnernetzwerks entsprechend reduziert.

Was kann ich tun, wenn ich den Verpflichtungen aus meinem Vertrag (z.B. Nutzungsentgeltzahlungen) nicht mehr nachkommen kann?

Die fristgerechte Bezahlung des Nutzungsentgeltes ist eine wichtige Komponente in unserem Angebot. Um den schlimmsten Fall zu vermeiden, ist es essentiell, dass Sie so früh wie möglich den Kontakt zu uns suchen. So haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, damit Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.

Was passiert mit meinem Zuhause wenn ich versterben sollte?

In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Das Nießbrauchrecht läuft selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben den (anteiligen) Veräußerungserlös.

Was passiert im Falle einer Insolvenz von Lebenswert?

Eine Insolvenz von Lebenswert ist grundsätzlich sehr unwahrscheinlich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass wir die Immobilien in einer separaten Portfoliogesellschaft kaufen. Somit gibt es kein operatives Risiko, wie Personal oder andere Kosten für die Immobiliengesellschaft.
Der Portfoliogesellschaft wiederum drohte die Insolvenz nur in dem Fall, dass eine große Anzahl von Teilverkäufern ihr monatliches Nutzungsentgelt nicht bezahlen können. Da im Rahmen der Sicherungsabreden des Kaufvertrages Ihr grundbuchlich abgesichertes lebenslanges Nießbrauchsrecht so lange bestehen bleibt, wie Sie das Nutzungsengelt zahlen, bleiben Sie auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Portfolio-Gesellschaft weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und uneingeschränkt nutzungsberechtigt. Die unwahrscheinliche Insolvenz der Portfolio-Gesellschaft hat also keine Auswirkungen auf Ihre Rechte an der Immobilie.

Lebenswert Lösung

Kann die Höhe des ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteils selber bestimmt werden?
Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimum-Betrag für den Auszahlungsbetrages im Rahmen eines Teilverkaufes liegt bei EUR 100.000.-. Der Maximal-Betrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei 60% des Verkehrswertgutachtens.
Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes lebenslanges Nießbrauchrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Da Sie weiterhin Miteigentümer und Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Instandhaltungskosten auf. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts übernehmen wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unseres Eigentumsanteils. Darüber hinaus sind entsprechende Haus-und Grundbesitz Haftpflichtversicherungen von Ihnen zu tragen. Bei der Wahl einer entsprechenden Versicherung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und versuchen mithilfe unserer Partnernetzwerke eine Preisreduzierung für Sie zu erzielen.
Wie hoch wird das monatliche Nutzungsentgelt ausfallen?
Das Nutzungsentgelt für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien. Der Grund dafür ist einerseits die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten, auf die wir zum Kauf Ihrer Immobilie zurückgreifen, sowie die Tatsache, dass das Nutzungsentgelt auf Basis des verkauften Anteils Ihrer Immobilie berechnet wird.
Wer trägt die laufenden Kosten wie Betriebskosten oder Instandhaltung der Immobilien?
Als Miteigentümer Ihres Zuhauses sind sowohl die Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts übernehmen wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unseres Eigentumsanteils.
Welche Kosten enstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich die beim Verkauf anfallenden Kosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:

1. Erstellung des unabhängigen Sachverständigengutachtens
2. Vertragserrichtungskosten
4. Notarkosten
5. Grundbuchkosten
6. Grunderwerbssteuer
Ist ein Teilverkauf mit Lebenswert auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ist ein Teilverkauf von belasteten Immobilien möglich. Ideal ist es, wenn die Immobilie frei von Lasten wie Hypotheken oder ähnlichen Belastungen ist. Falls jedoch noch Restschulden bestehen, werden diese im Rahmen des Teilverkaufs zunächst beglichen.
Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert für den Teilverkauf mit Lebenswert?
Um für den Teilverkauf in Frage zu kommen, muss die Immobilie einen Mindesttransaktionswert von 100.000€ und einen maximalen Ankaufsanteil von 60% erfüllen. Das bedeutet, dass die Immobilie mindestens einen Wert von rund 166.000€ haben muss, um beide Voraussetzungen zu erfüllen. Ideal ist es, wenn die Immobilie frei von Lasten wie Hypotheken oder ähnlichen Belastungen ist. Falls jedoch noch Restschulden bestehen, mindert dies den verkaufbaren Wert der Immobilie entsprechend.
Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Da Sie bei der Lebenswert Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben auch Ihre Erben das Recht auf den (anteiligen) Anteil am Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.
Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?
Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.
Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf (noch) weiter vermieten?
Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Nießbrauchsrecht, welche Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.
Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?
Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.
Was passiert mit meinem Zuhause wenn ich altersbedingt umziehen muss z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selber bewohnen wollen oder können, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug auf Ihren Wunsch von uns am Markt zum Verkauf angeboten werden. Sie bzw. Ihre Erben erhalten somit den (anteiligen) Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
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