Ein lebenslanger Mietvertrag ist ein befristeter, aber auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag. Der Mietvertrag endet erst, wenn der Mieter stirbt. Dennoch kann der Mietvertrag durch eine außerordentliche Kündigung vonseiten des Vermieters beendet werden.
Kündigungsgründe wären:
Im Gegensatz zum Wohnrecht auf Lebenszeit ermöglicht das Dauerwohnrecht eine Weitergabe oder Vererbung. Eine entsprechende Vereinbarung nach dem Wohnungseigentumsrecht ist dafür erforderlich. Es bietet aufgrund der fehlenden Personenbindung mehr Freiheiten als das lebenslange Wohnrecht.
Das Nießbrauchrecht ermöglicht neben dem Wohnen auch die Vermietung der Immobilie und das Erzielen von Einnahmen. Es ist jedoch nicht übertragbar und an eine bestimmte Person gebunden. Das Nießbrauchrecht ist vorteilhaft, wenn die berechtigte Person nicht selbst im Wohnrecht leben kann, weil man zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung lebt.